Kleine Harzbiene (Anthidium strigatum)
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Große Brennnessel (Urtica dioica)
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Die Große Brennnessel (Urtica dioica) ist eine Pflanzenart der Gattung der Brennnesseln (Urtica) in der Familie der Brennnesselgewächse (Urticaceae).
Hier sieht man junge, frische Triebe, welche ein gutes Wildgemüse ergeben - zum Beispiel kann man damit Brennnessel-Erdäpfel zu bereiten, aber auch der Brennnesselspinat ist weit bekannt.

Im Gegensatz zur Kleinen Brennnessel ist die Große Brennnessel mehrjährig und eine ausdauernde, krautige Pflanze.
Gewöhnliche Gelbflechte (Xanthoria parietina)
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Flechten sind symbiotische Lebensgemeinschaften zwischen Pilzen (das sind die Mykobionten) und Algen oder Cyanobakterien (auch Photobionten, da sie mittels Photosynthese Licht in chemische Energieträger umwandeln).
Bei der Gewöhnlichen Gelbflechte sind die Photobionten Grünalgen aus der Gattung Trebouxia, und können bis zu 7 % des Flechten-Körpers einnehmen.

Für die Vermehrung der Flechten sind zwei Hornmilbenarten verantwortlich, da sie selbst keine Ausbreitungsorgane entwickeln kann.
Die Flechte kommt sehr häufig vor und ist vor allem in der Nähe von intensiver Tierhaltung sehr verbreitet, da sie von der mit Stickstoffverbindungen belastenden Luft stark profitiert.
Die Flechte selbst ist für einige Schmetterlinge (Flechtenbären) Nahrungspflanze.
Für den Mensch eignet sich die Flechte, da ein wässriger Extrakt gute antivirale Eigenschaften besitzt. Früher wurde sie gegen Malaria eingesetzt.
Weitere Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Xanthoria_parietina
Europäische Gottesanbeterin (Mantis religiosa)
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Bildergalerie: Gottesanbeterin auf wetter-mitterlabill.at

Die Europäische Gottesanbeterin (Mantis religiosa), auch als Gemeine Gottesanbeterin oder nur als Gottesanbeterin bezeichnet, ist die einzige in Mitteleuropa vorkommende Vertreterin der Ordnung der Fangschrecken (Mantodea) und zählt innerhalb dieser Ordnung zur Familie der Mantidae. In Deutschland ist sie in der Roten Liste der Geradflügler[1] (Rote Liste) in die Kategorie 3 („gefährdet“) eingruppiert und genießt nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonderen Schutz. Deshalb darf sie u. a. weder gefangen noch gehalten werden. Die Europäische Gottesanbeterin wurde zum Insekt des Jahres 2017 erklärt.
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